Notar

Dr. Jochen Mues



Haihover Straße 12

52511 Geilenkirchen


FON 02451 98840
FAX  02451 66649

MAIL mail@notar-mues.de


Sie sind Eigentümer eines Gebäudes, in dem sich mehrere abgeschlossene Wohnungen oder Gewerbe­räume befinden. Oder Ihnen gehören mehrere Gebäude, z.B. Reihenhäuser, die auf einem - nicht durch Vermessung teilbaren - Grundstück stehen. Sie möchten diese Wohnungen oder Häuser in rechtlich selbständige Einheiten aufteilen, z.B. um sie einzeln verkaufen oder geteilt an mehrere Ihrer Kinder übertragen zu können.

Als Mitglied einer bestehenden Gemeinschaft von Wohnungseigentümern möchten Sie nachträglich 
die Eigentumsaufteilung oder die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer innerhalb der Gemeinschaft ändern oder die Gemein­schaft wieder aufheben.

Unsere Dienste

Nach Einsicht in das Grundbuch fertigen wir für Sie auf der Grundlage einer mit Ihnen geführten Besprechung den Entwurf für die Aufteilung Ihres Hausgrundstücks in rechtlich selbständig veräußerbare und belastbare Wohnungs-/Gewerbeeinheiten (sog. „Teilungserklärung"). Der Entwurf regelt auch die Rechte und Pflichten der Miteigentümer innerhalb der Gemeinschaft (sog.„Gemeinschaftsordnung"). 
Nach Durchsicht der von Ihnen vorgelegten Bauzeichnungenbeantragen wir für Sie die erforderliche Abgeschlossenheitsbescheinigung bei der zuständigen Baubehörde. Auch nachträgliche Änderungen 
oder die Aufhebung der Gemeinschaft bereiten wir gerne nach Ihren Wünschen für Sie vor.

Im Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei verhandelt und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn die Teilungserklärung oder die Änderungs- oder Aufhe­bungs­urkunde 
die „Qualitätskontrolle" einer solchen Beurkundungsverhandlung durchlaufen hat, erhält sie von mir 
das notarielle (Güte-)Siegel.

Nach der Beurkundung holen wir für Sie alle erforderlichen Erklärungen ein, z.B. private oder behördliche Genehmigungen, Zustimmungen von Gläubigern und Löschungspapiere. Ferner lassen wir für Sie die Aufteilung, Änderung oder Aufhebung des Wohnungseigentums in das Grundbuch eintragen.

Unser Tipp 

Die Aufteilung in Wohnungseigentum bietet sich oft als geeignete Alternative an, wo eine Realteilung des Grundstücks durch Vermessung (Parzellierung) z.B. an beurechtlichen Vorgaben scheitert.
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