In der Bankenpraxis werden Kredite üblicherweise gegen Sicherheiten gewährt. Möchten Sie den Kauf einer Immobilie finanzieren, so ist eine Grundschuld oder (seltener) eine Hypothek als Sicherheit für
die Bank im Grundbuch einzutragen. Im „Ernstfall" kann dann die Bank sich durch eine Zwangsversteigerung der Immobilie befriedigen.
Wenn Sie selbst ein (privates) Darlehen gewähren, droht Ihnen ebenfalls das Risiko eines Totalverlustes. Zur Risikominimierung kann auch für Sie als Privatgläubiger eine Grundschuld oder Hypothek von
großem Vorteil sein.
Unsere Dienste
Nach Einsicht in das Grundbuch fertigen wir für Sie in Abstimmung mit der Bank den Urkundsentwurf für die Bestellung der Grundschuld oder Hypothek. Meist werden dazu eigene Formulare der Banken verwendet, die von uns angepasst und ergänzt werden.
Bei der Beurkundung wird Ihnen der Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert.
Nach der Beurkundung beantragen wir für Sie die Eintragung der Grundschuld oder Hypothek im Grundbuch und stellen der Bank auf deren Wunsch eine vollstreckbare Ausfertigung der Bestellungsurkunde aus.
Erst mit der Eintragung im Grundbuch wird die Grundschuld oder Hypothek rechtswirksam. Soll der Kredit vorher ausgezahlt werden, so benötigt die Bank hierfür eine sog. notarielle Rangbescheinigung. Diese stelle ich auf Ihren Wunsch der Bank zur Beschleunigung der Auszahlung aus.
Unser Tipp
Wenn Sie uns frühzeitig über die
zu bestellende Grundschuld oder Hypothek informieren, können Kaufvertrag und Grundschuld in einem Termin beurkundet werden.
Ein zweiter Notartermin ist dann überflüssig.
Die Notargebühren richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG). Weitere Informationen finden Sie hier.
Notar Dr. Jochen Mues - Haihover Straße 12 in 52511 Geilenkirchen
| Tel.: +49 (0) 2451 98840 | mail@notar-mues.de