Notar

Dr. Jochen Mues



Haihover Straße 12

52511 Geilenkirchen


FON 02451 98840
FAX  02451 66649

MAIL mail@notar-mues.de


Für den Fall Ihres Todes möchten Sie Ihre Erben selbst bestimmen und dies nicht den gesetzlichen Vorschriften überlassen.

Als Ehegatten legen Sie z.B. Wert darauf, dass Ihr Ehepartner nach Ihrem Tod versorgt ist und 
dass Ihr Nachlassvermögen in der Familie bleibt. Als Eltern möchten Sie eine gerechte Verteilung 
Ihres Nachlasses zwischen Ihren Kindern erreichen oder einzelne Kinder begünstigen oder von 
der Erbfolge ausschließen und möglichst Rechtsstreitigkeiten über Erb- und Pflichtteile verhindern. 
Als Allein­stehende ist Ihnen wichtig, dass Ihr Nachlass nicht an weit entfernte und deshalb oft unbekannte Verwandte fällt, sondern an die von Ihnen gewünschten Personen, wie z.B. Pflege­personen, Patenkinder, sonst Nahestehende oder an gemeinnützige Organisationen. Als Unter­nehmer möchten Sie sicherstellen, dass Ihr Unter­nehmen im Todesfalle an einen geeigneten Nachfolger übergeht und es nicht durch Erbstreitig­kei­ten oder hohe Pflichtteile in seiner Existenz gefährdet wird.

Diese und noch viele andere Motive können Anlass sein, ein notarielles Testament oder 
einen Erbvertrag zu errichten.

Unsere Dienste

Auf der Grundlage einer persönlichen Besprechung mit Ihnen fertigen wir für Sie den Entwurf Ihres individuellen Testamentes oder Erbvertrages. In dem Entwurf wird Ihr letzter Wille unter Verwendung der juristischen Fachsprache rechtlich klar und eindeutig formuliert, um spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden.

Im Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei aufgenommen und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn Ihr Testament oder Erbvertrag die „Qualitäts­kon­trolle" einer solchen Beurkundungsverhandlung durchlaufen hat, erhält sie von mir das notarielle (Güte-)Siegel.

Nach der Beurkundung hinterlegen wir für Sie das Original Ihres Testamentes beim zuständigen Nachlassgericht und lassen es beim zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registrieren, damit es den Erben nach Ihrem Tod in jedem Falle eröffnet wird, auch wenn niemand etwas von der Existenz Ihres Testamentes weiß.

Hinweis
   
Das eröffnete notarielle Testament 
mit Benennung der Erben gilt als amtlicher Erbnachweis und macht damit in der Regel einen gerichtlichen Erbschein überflüssig. 
Die Notarkosten für ein Testament vorher sind oft geringer als die Gerichtskosten für den Erbschein hinterher. Mit einem notariellen Testament können Sie damit letztlich Kosten sparen.
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