Als Gründer möchten Sie eine Gesellschaft z.B. in der Rechtsform der GmbH, AG, oHG, KG gründen und in das Handelsregister eintragen lassen. Als Gesellschafter einer bestehenden Gesellschaft möchten Sie Beschlüsse fassen, z.B. über die Änderung des Gesellschaftsvertrages,die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und Prokuristen und in das Handelsregister eintragen lassen. Sie möchten ganze Unternehmen oder Unternehmensteile (sog. „asset deal") oder Gesellschaftsbeteiligungen (sog. „share deal") veräußern oder erwerben. Sie möchten Unternehmensverträge, wie z.B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwischen verschiedenen Unternehmen abschließen, ändern oder aufheben und dies in das Handelsregister eintragen lassen. Sie möchten Ihre Gesellschaft nach dem Umwandlungsgesetz oder nach anderen Gesetzen umwandeln, insbesondere durch Verschmelzung, Spaltung oder Formwechsel.
Als Kaufmann möchten Sie Eintragungen in das Handelregister vornehmen lassen, z.B. Ihre Ersteintragung als Kaufmann, Prokuren oder Zweigniederlassungen, den Inhaberwechsel oder die Aufgabe Ihres Handelsgeschäfts.
Unsere Dienste
Auf der Grundlage Ihrer Angaben fertigen wir für Sie Entwürfe in allen Firmenangelegenheiten, insbesondere Gründungsurkunden, Gesellschafterbeschlüsse, Handelsregisteranmeldungen usw. und arbeiten dabei mit Ihren rechtlichen und steuerlichen Beratern eng zusammen.
Im Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei verhandelt und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn die Urkunde die „Qualitätskontrolle" einer solchen Beurkundungsverhandlung durchlaufen hat, erhält sie von mir das notarielle (Güte-)Siegel.
Nach der Beurkundung oder Beglaubigung reichen wir für Sie Anmeldungen zum Handelsregister oder anderen Registern ein und überwachen deren Eintragung.
Hinweis
Für Kleinunternehmen:
Seit der GmbH-Reform 2008 können Sie eine GmbH in der Form einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – auch „Mini-GmbH“ oder „Ein-Euro-GmbH“ genannt – gründen. Sie können dabei die Höhe des Stammkapitals im Bereich zwischen 1,-- Euro und 25.000,-- Euro selbst wählen. Dies ist eine leicht zugängliche und kostengünstige Alternative zur Limited englischen Rechts.
Die Notargebühren richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG). Weitere Informationen finden Sie hier.
Notar Dr. Jochen Mues - Haihover Straße 12 in 52511 Geilenkirchen
| Tel.: +49 (0) 2451 98840 | mail@notar-mues.de