Die Immobilie bildet oft das Herzstück Ihrer familiären und wirtschaftlichen Lebensplanung. Für Sie als Verkäufer steht beim Verkauf wirtschaftlich viel auf dem Spiel, da die Immobilie nicht selten den Kern Ihres Vermögens und ihren Lebensmittelpunkt bildet. Und Sie als Käufer stellen mit dem kreditfinanzierten Immobilienkauf meist die entscheidenden Weichen für Ihr künftiges Leben, Ihre Familienplanung, Ihren Vermögensaufbau und Ihre Altersvorsorge.
Als Verkäufer möchten Sie vor allem vor einem vorzeitigen Eigentumsverlust ohne Kaufpreiszahlung geschützt werden. Umgekehrt möchten Sie als Käufer vor einer vorzeitigen Kaufpreiszahlung ohne gesicherten Eigentumserwerb geschützt werden. Auch erwarten Sie, dass der Notar für die Rechtswirksamkeit des Vertrages sorgt und dessen Abwicklung betreut.
Unsere Dienste
Nach Einsicht in das Grundbuch erstellen wir auf der Grundlage der Angaben beider Vertragsparteien den Entwurf des Kaufvertrages. Dessen Ziel ist es, möglichst einseitige ungesicherte Vorausleistungen des Verkäufers oder des Käufers zu vermeiden und eine reibungslose und zügige Abwicklung zu ermöglichen. Den Entwurf erhalten Sie so frühzeitig vor dem Termin zur Beurkundung, dass Sie hinreichend Zeit für Ihre Prüfung haben.
Bei der Beurkundung wird Ihnen der gesamte Vertragstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei verhandelt und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn der Kaufvertrag die „Qualitätskontrolle" einer solchen Beurkundungsverhandlung durchlaufen hat, erhält er von mir das notarielle (Güte-)Siegel.
Nach der Beurkundung holen wir für Sie alle zum Vertrag erforderlichen Erklärungen ein, z.B. private oder behördliche Genehmigungen, die Vorkaufserklärung der Gemeinde, die Löschungspapiere. Zugleich beantragen wir für Sie als Käufer die Eintragung einer Eigentumsvormerkung zum Schutz vor nachträglichen Erwerbshindernissen.
Liegen alle Voraussetzungen vor, teilen wir Ihnen als Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Als Käufer brauchen Sie also erst zu zahlen, wenn die Rechtswirksamkeit und Durchführbarkeit des Vertrages notariell bestätigt sind. Ist der Kaufpreis gezahlt, beantragen wir für Sie die vertragsgemäße Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt. Als Verkäufer verlieren Sie das Eigentum also erst, wenn uns die Kaufpreiszahlung bestätigt oder nachgewiesen ist.
Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Sonderformen des Immobilienkaufs zur Verfügung, wie etwa dem Kauf einer schlüsselfertigen Wohnung vom Bauträger.
Unser Tipp für Verkäufer
Sind Ihnen wesentliche verborgene Mängel bekannt, so müssen Sie diese dem Käufer offen legen. Sonst haften Sie wegen arglistigen Verschweigens auch dann, wenn im Vertrag die Mängelrechte des Käufers ausgeschlossen sind.
Unser Tipp für Käufer
Prüfen Sie die Immobilie vor der Beurkundung eingehend auf etwaige Mängel, ggf. durch Fachleute. Nachher ist es meist zu spät, da in der Praxis gebrauchte Immobilien in aller Regel unter Haftungsausschluss verkauft werden.
Die Notargebühren richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG). Weitere Informationen finden Sie hier.
Notar Dr. Jochen Mues - Haihover Straße 12 in 52511 Geilenkirchen
| Tel.: +49 (0) 2451 98840 | mail@notar-mues.de