Notar

Dr. Jochen Mues



Haihover Straße 12

52511 Geilenkirchen


FON 02451 98840
FAX  02451 66649

MAIL mail@notar-mues.de


Die Immobilie bildet oft das Herzstück Ihrer familiären und wirtschaftlichen Lebensplanung. Für Sie als Verkäufer steht beim Verkauf wirtschaftlich viel auf dem Spiel, da die Immobilie nicht selten den Kern Ihres Vermögens und ihren Lebensmittelpunkt bildet. Und Sie als Käufer stellen mit dem kreditfinanzierten Immobilienkauf meist die ent­schei­denden Weichen für Ihr künftiges Leben, Ihre Familienplanung, Ihren Vermögensaufbau und Ihre Altersvorsorge.

Als Verkäufer möchten Sie vor allem vor einem vorzeitigen Eigentumsverlust ohne Kaufpreis­zah­lung geschützt werden. Umgekehrt möchten Sie als Käufer vor einer vorzeitigen Kaufpreis­zahlung ohne gesicherten Eigentumserwerb geschützt werden. Auch erwarten Sie, dass der Notar für die Rechts­wirk­samkeit des Vertrages sorgt und dessen Abwicklung betreut.

Unsere Dienste

Nach Einsicht in das Grundbuch erstellen wir auf der Grundlage der Angaben beider Vertrags­par­teien den Entwurf des Kaufvertrages. Dessen Ziel ist es, möglichst einseitige ungesicherte Voraus­leistungen des Verkäufers oder des Käufers zu vermeiden und eine reibungslose und zügige Ab­wick­lung zu ermöglichen. Den Entwurf erhalten Sie so frühzeitig vor dem Termin zur Beurkundung, dass Sie hinreichend Zeit für Ihre Prüfung haben.

Bei der Beurkundung wird Ihnen der gesamte Vertragstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei verhandelt und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn der Kaufvertrag die „Qualitätskontrolle" einer solchen Beurkundungs­verhandlung durchlaufen hat, erhält er von mir das notarielle (Güte-)Siegel.

Nach der Beurkundung holen wir für Sie alle zum Vertrag erforderlichen Erklärungen ein, z.B. private oder behördliche Genehmigungen, die Vorkaufserklärung der Gemeinde, die Löschungs­papiere. Zugleich beantragen wir für Sie als Käufer die Eintragung einer Eigentumsvormerkung zum Schutz vor nach­träglichen Erwerbshindernissen.

Liegen alle Voraussetzungen vor, teilen wir Ihnen als Käufer die Fälligkeit des Kaufpreises mit. Als Käufer brauchen Sie also erst zu zahlen, wenn die Rechtswirksamkeit und Durchführbarkeit des Vertrages notariell bestätigt sind. Ist der Kaufpreis gezahlt, beantragen wir für Sie die vertrags­gemäße Eigen­tums­umschreibung beim Grundbuchamt. Als Verkäufer verlieren Sie das Eigentum also erst, wenn uns die Kaufpreiszahlung bestätigt oder nachgewiesen ist.

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für Sonderformen des Immobilienkaufs zur Verfügung, wie etwa dem Kauf einer schlüsselfertigen Wohnung vom Bauträger.

Unser Tipp für Verkäufer

Sind Ihnen wesentliche verborgene Mängel bekannt, so müssen Sie diese dem Käufer offen legen. Sonst haften Sie wegen arglistigen Verschweigens auch dann, wenn im Vertrag die Mängelrechte des Käufers ausgeschlossen sind.
Unser Tipp für Käufer

Prüfen Sie die Immobilie vor der Beurkundung eingehend auf etwaige Mängel, ggf. durch Fachleute. Nachher ist es meist zu spät, da in der Praxis gebrauchte Immobilien in aller Regel unter Haftungsausschluss verkauft werden.
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