Sie möchten ein minderjähriges Kind oder einen Erwachsenen adoptieren. Sie möchten die Vaterschaft anerkennen oder gemeinsame Sorgeerklärungen abgeben.
Unsere Dienste
Wir fertigen für Sie auf der Grundlage Ihrer Angaben den Entwurf Ihres Adoptionsantrages, Ihres Vaterschaftsanerkenntnisses oder Ihrer gemeinsamen Sorgeerklärungen. Wir teilen Ihnen mit, welche weiteren Unterlagen dem Adoptionsantrag beizufügen sind.
Im Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei verhandelt und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn die Urkunde die „Qualitätskontrolle" einer solchen Beurkundungsverhandlung durchlaufen ist, erhält sie von mir das notarielle (Güte-)Siegel.
Nach der Beurkundung reichen wir Ihren Adoptionsantrag beim Familiengericht ein und betreuen
das Adoptionsverfahren bis zum Abschluss. Abschriften von Vaterschaftsanerkenntnissen und Sorgeerklärungen übersenden wir an die zuständigen Behörden, insbesondere an Jugend- und Standesämter.
Die Notargebühren richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG). Weitere Informationen finden Sie hier.
Notar Dr. Jochen Mues - Haihover Straße 12 in 52511 Geilenkirchen
| Tel.: +49 (0) 2451 98840 | mail@notar-mues.de