Sie möchten selbst bestimmen, wer sich im Betreuungsfall im Alter oder bei Unfall, Krankheit oder Gebrechlichkeit um Sie kümmert. Die von Ihnen bestimmte Vertrauensperson soll in allen Angelegenheiten für Sie tätig werden können, wenn Sie selbst entscheidungs- oder handlungsunfähig sind. Im Ernstfall soll Ihre Vertrauenperson ohne Weiteres für sie handeln können, ohne dass vorher ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden muss.
Auch soll Ihre Vertrauensperson nach Möglichkeit nicht vom Gericht kontrolliert werden. In jedem Fall möchten Sie vermeiden, dass eine unerwünschte fremde Person vom Gericht zum Betreuer bestellt wird, dass ärztliche Gutachten zur Feststellung der Betreuungsbedürftigkeit gefertigt werden und dass Kosten
für die Bestellung und die Tätigkeit eines gerichtlich bestellten Betreuers für Sie anfallen.
Unsere Dienste
Wir fertigen für Sie nach Ihren Angaben den Entwurf Ihrer Vorsorgevollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügungen. Durch die Vorsorgevollmacht geben Sie selbst (nicht das Gericht) Ihrer Vertrauensperson die rechtliche Befugnis, für Sie im Betreuungsfall in allen Angelegenheiten zu handeln.
Im Kern kann die Vorsorgevollmacht eine Generalvollmacht sein, so umfassend wie möglich, um
alle Bereiche abzudecken, für die sonst ein Betreuer bestellt werden müsste. Durch die Betreuungs-
verfügung bestimmen Sie Ihre Vertrauensperson zu Ihrem Betreuer; dies geschieht rein vorsorglich,
falls aus irgendeinem Grund eine gerichtliche Bestellung erforderlich werden sollte. Durch die Patientenverfügung erklären Sie im Voraus, dass Sie in bestimmten Situationen, vor allem in der unmittelbaren Sterbephase oder im unumkehrbaren Komafall mitl ebensverlängernden oder -erhaltenden Maßnahmen nicht einverstanden sind.
Im Beurkundungstermin wird Ihnen der gesamte Urkundstext nochmals verlesen und sein Inhalt Ihnen eingehend erläutert. Änderungs- und Ergänzungswünsche können dabei besprochen und noch offene Fragen geklärt werden. Erst wenn die Urkunde die „Qualitätskontrolle" einer solchen Beurkundungsverhandlung durchlaufen hat, erhält sie von mir das notarielle (Güte-)Siegel.
Nach der Beurkundung stellen wir nach Ihren Wünschen den Bevollmächtigten Ausfertigungen der Vollmacht zur Verfügung.
Tipp
Sie können in der Vorsorgevollmacht auch mehrere Personen bevollmächtigen, so dass auch für den Fall vorgesorgt ist, dass einer der Bevollmächtigten vor Ihnen verstirbt oder selbst geschäftsunfähig wird. Oft erhalten so neben dem Ehepartner auch ein oder mehrere Ihrer Kinder eine entsprechende Vollmacht.
Die Notargebühren richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GnotKG). Weitere Informationen finden Sie hier.
Notar Dr. Jochen Mues - Haihover Straße 12 in 52511 Geilenkirchen
| Tel.: +49 (0) 2451 98840 | mail@notar-mues.de